Als pädagogische Antwort auf die seinerzeit durch die Einführung der Schulzeitverkürzung gewachsenen Anforderungen praktizieren wir am CDG seit vielen Jahren erfolgreich das Doppelstundenmodell, welches nachhaltige Auswirkungen auf die Qualität der Unterrichtsgestaltung als auch auf die Stundenpläne der Schülerinnen und Schüler hat. Dieses Modell wurde in den letzten Jahren regelmäßig evaluiert und die Vorteile haben uns dazu veranlasst, das Modell auch nach der Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren (G9) beizubehalten.

Durch die Organisation des Schultags nach dem Doppelstundenmodell bleibt mehr Zeit für Übungsphasen, individuelle Förderung und für die unterschiedlichen Formen kooperativen und sozialen Lernens. Denn Lern- und Arbeitszeit können intensiver und individuell gestaltet werden. Die Anzahl der Fächer je Schultag verringert sich und damit verbunden auch die Hausaufgabenbelastung. Es kehrt mehr Ruhe in den Schultag ein.
Die Stundenpläne unterscheiden sich nach A- und B-Wochen. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Übersicht über die Stunden- und Pausenverteilung:

Block Einteilung Unterteilung Zeitspanne Uhrzeit (von - bis)
Montag-Donnerstag
Uhrzeit (von - bis)
Freitag
Block I 1. Stunde
2. Stunde
95 Min. 8:00 - 8:45 Uhr
8:50 - 9:35 Uhr
bleibt
1. gr. Pause   20 Min. 9:35 - 9:55 Uhr bleibt
Block II 3. Stunde
4. Stunde
95 Min. 9:55 - 10:40 Uhr
10:45 - 11:30 Uhr
bleibt
2. gr. Pause   15 Min. 11:30 - 11:45 Uhr bleibt
Block III 5. Stunde
6. Stunde
95 Min. 11:45 - 12:30 Uhr
12:35 - 13:20 Uhr
bleibt
Mittagspause   60 Min. 13:20 - 14:20 Uhr 13:20 - 13:50 Uhr
Block IV 7. Stunde
8. Stunde
95 Min. 14:20 - 15:05 Uhr
15:10 - 15:55 Uhr
13.50 - 14:35 Uhr
14:40 - 15:25 Uhr
Pause   5 Min. 15:55 - 16:00 Uhr 15:25 - 15:30 Uhr
Block V 9. Stunde
10. Stunde
95 Min. 16:00 - 16:45 Uhr
16.50 - 17:35 Uhr
15:30 - 16:15 Uhr
16:20 - 17:05 Uhr

Seit dem Schuljahr 2022/23 findet am CDG zur Verringerung der Tage mit Nachmittagsunterrichts in der Sekundarstufe 1 zusätzlich zum grundsätzlich beibehaltenden Doppelstundenmodell der 315-Minuten-Erlass Anwendung. Hiernach besteht die Möglichkeit, eine 7. Stunde als Einzelstunde ohne zwischengeschobene einstündige Mittagspause an die 6. Stunde anzuhängen.