Termin für das Praktikum im Schuljahr 2024/25:  02.12.2024 - 13.12.2024

Die Schülerbetriebspraktika sollen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen, sich mit ihr auseinander zu setzen und ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen zu lernen.

Um die Wirksamkeit der Schülerbetriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums soll das Interesse von Schülerinnen an technisch-naturwissenschaftlichen und anderen bislang frauenuntypischen Berufen, bei Schülern das Interesse an pädagogischen, pflegerischen und anderen männeruntypischen Berufen geweckt und gefördert werden.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Organisation des Praktikums: 

Praktikumsdauer und -organisation

Das Praktikum dauert am Carl-Duisberg-Gymnasium zwei Wochen und findet in der Jahrgangsstufe 10 statt. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Während des Praktikums fertigen die Schülerinnen und Schüler einen Bericht an, der, zusammen mit dem Eindruck der betreuenden Lehrkräfte, Eingang in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe findet. Hierzu wird jedem Schüler und jeder Schülerinn zum einen ein betreuender Lehrer an die Seite gestellt, der einen Besuch der Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Praktikumsbetrieben durchführt. Zum anderen wird der Praktikumsbericht durch diese Lehrkraft gelesen und zusammen mit dem Eindruck des Besuchs in eine Bewertung umgesetzt.

Sollte für das Praktikum eine Belehrung durch das Gesundheitsamt notwendig sein, dann wird diese in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Solingen durch die Schule organisiert. Ein entsprechender Passus findet sich auf dem Anmeldeformular, das die Betriebe zur Bestätigung des Praktikumsplatzes ausfüllen. Über die Termine wird rechtzeitig informiert.

Auswahl der Praktikumsbetriebe

Die Praktikumsbetriebe sollen so ausgewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule (!) trägt der Schulträger die Fahrtkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe entstehenden Kosten tragen die Eltern.

Auslandaufenthalt

Grundsätzlich ist ein Praktikum auch im Ausland möglich. Dabei gilt aber, dass dieses bei Herrn Scheffler anzumelden ist und der Zustimmung der Schule bedarf. Allein die Schule entscheidet, ob ein solches Praktikum abgeleistet werden kann, da das Praktikum eine Schulveranstaltung mit schulischer Versicherung ist. Auf „vollendete Tatsachen“, wie Flugbuchungen etc. kann keine Rücksicht genommen werden. Der Genehmigung geht ein Gespräch mit den Eltern und der betroffenen Schülerin/dem betroffenen Schüler voraus, welches anzumelden ist und welches klären soll, ob keine Möglichkeit besteht, dass das Praktikum in gleichem Berufsfeld auch im Umland abgehalten werden kann. Erst nach diesem Gespräch sollten Buchungen vorgenommen werden.

Für Eltern, die mit Ihren Kindern ein entsprechendes Auslandspraktikum planen und noch keine Rüsprache gehalten haben, ist dies zwingend notwendig!

Rechtliche Absicherung

Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung! Während des Praktikums bleiben die jugendlichen Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Sie sind nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebes und erhalten keine Vergütung. Sie unterliegen in dieser Zeit dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Die Einhaltung der für den einzelnen Praktikumsbetrieb geltenden Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt dem jeweiligen Betrieb. Der Betrieb legt hierzu fest, in welchen Betriebsbereichen die Praktikanten und Praktikantinnen nicht tätig werden dürfen. Soweit aus gesetzlichen Gründen erforderlich, sind dem Betrieb Gesundheitszeugnisse vorzulegen. In Zweifelsfällen erteilt das Gesundheitsamt Wuppertal hierzu Auskunft. Die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitszeugnisse trägt der Schulträger. Als Schulveranstaltung unterliegen Schülerbetriebspraktika der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten.

Anmeldeformular

Die Bereitstellung eines Praktikumsplatzes müssen die Betriebe auf dem von der Schule im Downloadbereich der Homepage bereitgestellten Formular bestätigen. Das Formular ist im Anschluss daran sofort bei Herrn Dr. Mandt oder Frau Reinartz abzugeben.