- werden am CDG konfessionsgebunden erteilt;
- vertreten ein je eigenes Profil;
- gestalten auf dieser Basis gemeinsame Schulgottesdienste und vertreten die Interessen ihrer Fächer gemeinsam;
- gestalten eigene Fachkonferenzen und da, wo es sich anbietet, tagen sie gemeinsam;
- arbeiten gerne und pragmatisch orientiert eng zusammen.
Worum es uns geht
Der Religionsunterricht erschließt die religiöse Dimension der Wirklichkeit und des Lebens und trägt so zur religiösen Bildung der SchülerInnen bei. Zur Bildung gehört das Nachdenken über letzte Fragen, über Ziele und Zwecke individuellen und gesellschaftlichen Handelns und über die Einheit der Wirklichkeit. Einen verstehenden Zugang zu religiösen Weltdeutungen und Lebensweisen zu erschließen und die SchülerInnen zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube zu befähigen, ist Aufgabe der religiösen Bildung.
Uns ist es daher sehr wichtig, dass unsere SchülerInnen lernen, ihr Wissen und Können in allen möglichen Anforderungssituationen anzuwenden.
In unserem Unterricht werden zentrale Inhalte des christlichen Glaubens in seiner jeweiligen konfessionellen Ausprägung in ihrer Bedeutung für das eigene Leben und für das gesellschaftliche Miteinander zum Gegenstand der Untersuchung. Dies in der Gestalt einer dialogischen Auseinandersetzung über existentielle Grundfragen zu ermöglichen, streben wir an.
Wir möchten, dass unsere SchülerInnen ein tiefgehendes Verständnis dafür entwickeln, dass sich unser Leben und unsere Wirklichkeit unvollkommen darstellen, dass wir jedoch aufgrund unserer Basis die Möglichkeit haben, für- und miteinander eine Perspektive zu entwickeln. Dies geschieht auf der Grundlage des christlichen Glaubens. Innerhalb dieses Kontextes laden wir unsere SchülerInnen ein, ihren persönlichen Lebensentwurf und ihr Weltverständnis zu entwickeln.
Woran wir uns halten
Unsere Unterrichtsgestaltung beruht auf den gültigen Lehrplänen:
- Kernlehrplan für die Sekundarstufe I, gültig für Jahrgangsstufe 5 und 7 ab dem Schuljahr 2011/12
- Kernlehrplan für die Sekundarstufe I, gültig für Jahrgangsstufe 6 sowie 8 und 9 ab dem Schuljahr 2012/1013
Beide Fachgruppen arbeiten an einer möglichst zeitnahen schulinternen Umsetzung der neuen Vorgaben. - Für die Sekundarstufe II besitzen die Richtlinien und der Lehrplan vom 1.8.1999 noch Gültigkeit. Voraussichtlich wird es 2013 einen neuen Kernlehrplan für die Sekundarstufe II geben.
Es wird also unsere Aufgabe sein, bis ca. 2014 für den Religionsunterricht an unserer Schule ein neues „Hauscurriculum“ zu entwickeln. Dabei wird zu beachten sein, dass die ev. und die kath. Religionslehre - wie alle anderen Fächer auch - fachspezifische Kompetenzen vermitteln.
Die in den allgemeinen Aufgaben und Zielen des Faches beschriebene übergreifende fachliche Kompetenz wird ausdifferenziert, indem fachspezifische Kompetenzbereiche und Inhaltsfelder identifiziert und ausgewiesen werden. In den Kompetenzerwartungen werden beide Seiten miteinander verknüpft. Sie beschreiben die fachlichen Anforderungen und intendierten Lernergebnisse, die bis zum Ende der Erprobungsstufe bzw. zum Ende der Sekundarstufe I verbindlich erreicht werden sollen.
Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG) verlangt nicht nur, die religiösen Überzeugungen des Einzelnen zu achten, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen für die freie Religionsausübung zu schaffen. Der Religionsunterricht in der Schule soll die SchülerInnen befähigen, von ihrem Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit Gebrauch zu machen und in religiösen Fragen urteils- und dialogfähig zu werden. Im Prozess religiöser Bildung erwerben die SchülerInnen im Religionsunterricht als übergreifende fachliche Kompetenz die Fähigkeit zu einem verantwortlichen Umgang mit dem christlichen Glauben, mit anderen Religionen und Weltanschauungen, mit der eigenen Religiosität in einer pluralen Welt sowie zu verantwortlichem Handeln in Gesellschaft und Kirche.
Wie wir bewerten
Im Fach Religionslehre in der Sekundarstufe I sind keine Klassenarbeiten oder Lernstandserhebungen vorgesehen. Daher erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit im Unterricht“. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung. Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ kommen sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Es werden die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang erfasst. Dabei geht es im Wesentlichen um mehr als reine Reproduktionsleistungen – wir fördern die Nutzbarmachung der erworbenen Kompetenzen für den sinnstiftenden Umgang mit der eigenen Religiosität. Für die Bewertung der Leistungen sind sowohl Inhalts- als auch Darstellungsleistungen zu berücksichtigen.
Unsere SchülerInnen sollen den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II nicht als Bruch und sie überfordernde Situation erleben. Sie sollen auf der Basis der in der Sekundarstufe I erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Anschlussfähigkeit an die mündlichen und die schriftlichen Anforderungen in der Oberstufe besitzen.
Die Leistungsbewertung erfolgt wie in den anderen Fächern auch. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, dass geschaut wird auf
- die mündlichen und schriftlichen Beiträge in allen gewählten Arbeits- und Sozialformen
- die Kontinuität und konstruktive Beteiligung am Unterricht
- die kooperative Leistung im Rahmen von Gruppen- und Projektarbeit
- die Nachhaltigkeit des Gelernten
- die Entwicklung eines fachsprachlichen Zugangs
- die Sorgfalt und der Grad der Zuverlässigkeit bei der Gestaltung unterrichtlicher Produkte, Beiträge und Prozesse
- die Dokumentation längerfristiger Lern- und Arbeitsprozesse.
Die in der evangelischen und katholischen Religionslehre angestrebten Kompetenzen umfassen auch Werturteile, Haltungen und Verhaltensweisen, die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrolle entziehen. Eine Glaubenshaltung der SchülerInnen soll vom Religionsunterricht ermöglicht werden, darf aber nicht vorausgesetzt oder gefordert werden. Dies bedeutet, dass die Leistungsbewertung im Religionsunterricht unabhängig von der Glaubensentscheidung der SchülerInnen zu erfolgen hat.